Aufgrund des Infektionsgeschehens wird die Coronavirus-Testverordnung über den 25. November 2022 hinaus verlängert. Der Schutz besonders vulnerabler Gruppen mit Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf hat weiterhin oberste Priorität: Anspruch auf kostenfreie Corona-Tests haben Besucherinnen und Besucher, Behandelte oder Bewohnerinnen und Bewohner in Gesundheitseinrichtungen und Pflegeheimen, pflegende Angehörige sowie Menschen mit Behinderungen und deren Betreuungskräfte bis einschließlich 28. Februar 2023.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern machen ihre Tests weiterhin in den Einrichtungen.
Auch wer sich aus einer Isolation freitesten möchte, hat Anspruch auf einen kostenlosen Test. Da Selbsttests mittlerweile kostengünstiger in Einzelhandel erworben werden können, entfällt das Angebot der Corona-Tests mit Zuzahlung von drei Euro.

https://www.zusammengegencorona.de/testen/ich-will-mich-auf-corona-testen-lassen-wo-wann-und-wie/

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